SCHULBÜRO
Grundschule Schöne Aussicht
Schöne Aussicht 17
61476 Kronberg
verwaltung@obh.hochtaunuskreis.net
Die Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag – Freitag: 7.30 – 15.00 Uhr
Tel. 06173-3181950
Fax 06173 – 3181959
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Was bedeutet Gleitzeit zum Unterrichtsbeginn?
Gleitzeit bedeutet: Die Kinder, die zur ersten Stunde mit dem Unterricht beginnen, können ab 7.30 Uhr auf den Schulhof kommen.
Vor 7.30 Uhr soll sich kein Kind auf dem Schulgelände aufhalten.
Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde ist um 8.35 Uhr. Es reicht, wenn die Kinder gegen 8.25 Uhr auf dem Schulhof sind. Sie dürfen das Gebäude erst zum Klingelzeichen um 8.30 Uhr betreten.
Wie sind die Unterrichtszeiten am Tag vor den Ferien oder am Ende des Halbjahres?
Am jeweils letzten Unterrichtstag vor Ferienbeginn sowie am Ende des Schulhalbjahres ist für alle Schüler Unterricht von 7.45 – 10.40 Uhr.
Für „Paktkinder“ ist der Ganztag wie üblich geöffnet.
Was passiert bei Unterrichtsausfall?
Bei Unterrichtsausfall werden die Kinder im Rahmen des „normalen“ Unterrichts grundsätzlich nicht nach Hause geschickt.
Zusätzliche Stunden (Chor, Förderunterricht vor und nach dem Unterricht …) werden allerdings nicht vertreten. Das Kind erfährt am Tag zuvor, dass es eine Stunde später kommen kann, bzw. kommt dann (auch am Tag selbst) früher nach Hause. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es in diesem Fall tun soll.
Was soll ich machen, wenn mein Kind krank ist und nicht kommen kann?
Wenn Ihr Kind krank ist
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie uns bitte am ersten Fehltag vor Beginn des Unterrichts, möglichst vor der 1. Stunde. Sie können die Krankmeldung telefonisch über das Schulbüro oder über die schul.cloud vornehmen.
Die rechtzeitige Information ist wichtig, damit wir wissen, warum ein Kind nicht in der Schule angekommen ist. Bleibt eine Information aus, sind wir verpflichtet, dem Fehlen nachzugehen. Sollte sich nicht klären lassen, warum ein Kind nicht in der Schule ist, müssen wir gegebenenfalls die Polizei einschalten. Damit möchten wir sicherstellen, dass beispielsweise ein Vorfall auf dem Schulweg nicht unbemerkt bleibt.
Schriftliche Entschuldigung
Zusätzlich zur ersten Krankmeldung benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung in Papierform. Eine E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Die Entschuldigungen werden von der Schule zwei Jahre aufbewahrt. Sie sind für die Dokumentation der Fehlzeiten und die Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Versäumnissen wichtig. Diese Unterscheidung wird auch in den Zeugnissen berücksichtigt.
Ansteckende Krankheiten
Bei ansteckenden und meldepflichtigen Krankheiten darf Ihr Kind das Schulgelände nicht betreten. Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Läusebefall
Auch Läusebefall muss der Schule gemeldet werden. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn es läuse- und nissenfrei ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe, damit wir gemeinsam für einen sicheren und verlässlichen Schulalltag sorgen können.
Wie kann ich mein Kind außerhalb der Ferienzeiten beurlauben?
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen (z.B. Kur) zulässig.
Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Ferien schriftlich bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Billigere Flüge gelten nicht als Grund. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung.
Was ist zu tun, wenn wir nach Kronberg-Oberhöchstadt ziehen?
Bitte fordern Sie per Mail (verwaltung@obh.hochtaunuskreis.net) oder Telefon (06173-3181950) Anmeldeunterlagen an. Wir setzen uns dann wegen eines Kennenlerntermins mit Ihnen in Verbindung.
Unser Kind soll auf unseren Wunsch die Klasse wiederholen – was ist tun?
Hessisches Schulgesetz § 75(5):
„In einer allgemeinbildenden Schule können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch in ihrer Lernentwicklung gefördert werden können. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz.“
Der Antrag ist bis zwei Monate vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Schuljahresende zu stellen.
Die Schulleitung bittet, rechtzeitig mit der Klassenlehrerin Rücksprache zu halten.
Wie ist mein Kind in der Schule versichert?
Gesetzliche Schülerunfallversicherung
Jeder Unfall, den ein Kind im Rahmen des Schulbetriebes oder auf dem Schulweg (Schulweg = direkter Weg zwischen Schule und Elternhaus) erleidet und durch den ärztliche Behandlung erforderlich wird, ist von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu melden.
Der behandelnde Arzt ist darauf aufmerksam zu machen, dass ein „Schülerunfall“ vorliegt und der Unfallversicherungsträger leistungspflichtig ist. Damit ist die Krankenkasse im Rahmen der Familienhilfe nicht mehr zuständig.
Versicherung bei Sachschaden
Gegen Sachschäden, welche die Kinder im Rahmen des Schulbetriebs erfahren, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Die Meldung eines Sachschadens ist von den Eltern sofort im Sekretariat vorzunehmen.
Wie setzen sich die Noten zusammen?
Die Noten bestehen aus einer sogenannten „mündlichen“ und in Mathematik und Deutsch ab Klasse 2, im Sachunterricht ab Klasse 3, aus einer „schriftlichen“ Note. In diesem Fall beträgt die Verteilung 2/3 „mündliche“ Note – 1/3 „schriftliche“ Note.
Die „schriftliche“ Note errechnet sich aus den Benotungen der Klassenarbeiten und Lernkontrollen.
Die „mündliche“ Note beinhaltet im Prinzip alles andere, wobei der Begriff „mündlich“ leicht irreführend ist. Zum Beispiel: Qualität und Quantität der Gesprächsbeiträge, der Aufgabenbearbeitung im Unterricht, Referate, Präsentationen, Hausaufgaben, Ergebnisse von Gruppenarbeiten…
Die genaueren Aspekte für die Fächer werden an einem Elternabend erläutert.
Wie gestaltet sich die Bücherrückgabe aus Büchern der Schülerbücherei?
Die Bücher können jederzeit in die Bücherkiste vor der Bücherei eingeworfen werden.
Gibt es noch hitzefrei?
Wenn der Unterricht durch Hitze in den Klassenräumen wesentlich beeinträchtigt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Reaktion durch die Schule bzw. die Lehrkraft:
– Alternative Unterrichtsformen
– keine Hausaufgaben
– Unterrichtsende nach der 5. Stunde – Da Grundschulen „Verlässliche Schulen“ sind, werden die Kinder allerdings von uns nicht nach Hause geschickt. Die Eltern haben aber die Möglichkeit, dem Kind eine Einverständniserklärung mitzugeben, dass das Kind im Falle von „hitzefrei“ nach der 5. Stunde nach Hause gehen darf.