SCHULBÜRO

Grundschule Schöne Aussicht
Schöne Aussicht 17
61476 Kronberg

 

verwaltung@obh.hochtaunuskreis.net

 

Die Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag – Freitag: 7.30 – 15.00 Uhr

 

Tel. 06173-3181950

Fax 06173 – 3181959

Einschulung

Einschulung und Schulanmeldung

Informationen zum Schulanfang

Der „rote Faden“ bietet Ihnen eine Übersicht über alle Termine, die Sie beachten müssen, wenn Ihr Kind eingeschult wird.

Schweigepflichtsentbindung Übergang Kindergarten-Grundschule

Schulanmeldung

Erfassung der  Religionszugehörigkeit

Antrag auf vorzeitige Einschulung

Kann-Kinder sind jene Kinder, die nach dem Stichtag (30.6./1.7.) des jeweiligen Einschulungsjahrgangs geboren sind.

Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz, §58 (1):

„…Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden….“